Im Gegensatz zu den konventionellen Verlegemethoden von Rohrleitungen (offener Rohrgraben) benötigt die steuerbare Horizontalbohrtechnik nur eine sehr kleine Arbeitsfläche. Dabei besteht eine Abhängigkeit der Flächengröße von der Länge der vorgesehenen Bohrung, dem Durchmesser der Rohrleitung und dem zu durchbohrenden Bodentyp.
In jedem Fall können jedoch bei der Baustelleneinrichtung für eine Horizontalbohrung zwei separate Arbeitsbereiche unterschieden werden. Dies sind die „Rig Site“ (d.h. der Arbeitsbereich auf der Bohranlagenseite) sowie die „Pipe Site“ (d.h. der Arbeitsbereich auf der gegenüberliegenden Seite beim Austrittspunkt der Bohrung). Auf beiden Seiten wird eine Baugrube zur Aufnahme von Bohrspülung ausgehoben. Die Größe dieser Baugruben hängt wiederum von der Bohrlänge, der Größe der zu installierenden Medien, von der Anzahl, der Dimension sowie der Lage und Tiefe von bestehenden Fremdleitungen und weiteren Faktoren ab. Für Bohrungen mittlerer Größe sind meist Baugruben üblich, die ca. die Maße 2m x 3m x 1,2m Tiefe haben.
Folgende Hauptausrüstungsbestandteile müssen in der Regel auf der Rig-Site etabliert werden:
Auf der Pipe site wird ein Bagger zum Handhaben von Bohrgestänge beim Aufweiten und für den Rohrbau benötigt. Der Flächenbedarf beträgt dort in Abhängigkeit der Bohrungsdimensionen zwischen 25 m² und 200 m², bei sehr großen Bohranlagen auch darüber hinaus. Weiterhin werden Flächen hinter den Austrittspunkten der Bohrungen für das Vorstrecken und Schweißen der Rohre benötigt. Diese Flächen müssen in ihrer Länge den Bohrlängen entsprechen und ca. 3 m bis 5 m breit sein.
Die Bohrausrüstung wird mit LKW zur Baustelle transportiert. Bohrgeräte (Rigs) bis 1000 kN Zugkraft haben in der Regel ein eigenes Raupenfahrwerk und fahren vor Ort meist selbständig vom Tieflader. Größere Bohrgeräte haben nur selten eigene Fahrwerke und müssen deshalb mit Hilfe von Kränen aufgestellt werden. Die anderen Hauptkomponenten sind bei kleinen Bohranlagen auf einem LKW oder LKW-Anhänger angeordnet und müssen daher nicht abgeladen werden. Auch bei mittleren Bohranlagen besteht diese Möglichkeit, jedoch mit Anordnung auf mehreren Anhängern oder Tiefladern. Bei großen Bohranlagen sind die Komponenten meist in mehreren Containern angeordnet, die mit Hilfe von Kränen entladen und positioniert werden.
Bei kleineren Bohranlagen (ca. bis 250 kN Zugkraft) sind mehrere dieser Komponenten auf einem LKW zusammengefasst, so dass nur das Bohrgerät und ein LKW aufgestellt werden müssen. Der Flächenbedarf beträgt dann meist weniger als 100 m². Mit Zunahme der erforderlichen Bohranlagengröße erhöht sich die Anzahl der aufzustellenden Einheiten und damit der Flächenbedarf auf der Rig site. Für mittlere Bohranlagen (400 bis 1000 kN Zugkraft) ist mit ca. 500 m² Aufstellfläche zu rechnen. Für große Bohranlagen (z.B. 2500 kN Zugkraft oder 4000 kN Zugkraft) kann der Flächenbedarf in Abhängigkeit der geplanten Bohrungsdimensionen ein Vielfaches dieser Fläche erforderlich sein.
Weiterer Flächenbedarf, der insbesondere bei großen Bohranlagen außerhalb des unmittelbaren Baustellenbereiches erforderlich sein kann, wird unter Umständen für Lagerplätze und Abstellflächen für Rig-Tieflader, LKW, Transport- und Crewcontainer benötigt.
Das zum Anmischen der Bohrspülung benötigte Wasser kann entweder aus dem öffentlichen Trinkwassernetz oder auch aus Gewässern (Genehmigung vorausgesetzt) entnommen werden. Der Transport des Wassers zur Mischanlage erfolgt in der Regel mit Feuerwehrschläuchen.